Die Gewaltenteilung ist ein wesentlicher Bestandteil einer Demokratie. Über sie wird sichergestellt, dass Gesetzgebung, ausführende Gewalt und Rechtsprechung unabhängig voneinander sind und dass keine Einzelperson oder Gruppe die gesamte Macht in einem Staat an sich reißen kann. In den USA findet sich dieses System der Gewaltenteilung schon seit dem Jahr 1787 in der Verfassung (Constitution). Für die wechselseitige Kontrolle der Gewalten sorgen dabei eine Reihe von Vorgaben, die zusammen als „Checks and Balances“ bezeichnet werden. Zugleich liefert die jüngere Geschichte der USA Beispiele dafür, wie das System der Gewaltenteilung in Gefahr geraten kann.
Die drei Säulen der amerikanischen Gewaltenteilung
Die drei Gewalten eines demokratischen Staates sind Exekutive, Legislative und Judikative. In den USA wird die Exekutive (ausführende Gewalt) durch den Präsidenten besetzt. Dieser wird, wenn auch über den Umweg des Electoral College, vom Volk gewählt und zwar unabhängig vom Parlament. Das hat zur Folge, dass der US-Präsident nicht immer darauf setzen kann, dass seine Partei im Parlament die Mehrheit stellt. Im Gegensatz etwa zum deutschen Regierungssystem sind Regierung und Parlament in den USA klar voneinander getrennt.
Die zweite Säule der Gewaltenteilung, die Legislative (gesetzgebende Gewalt) ist in den USA der Kongress. Dieser besteht aus zwei Kammern, dem Senat und dem Repräsentantenhaus. Beide Kammern haben ihre eigenen Rechte, Aufgaben und Befugnisse und bilden zusammen die Volksvertretung und die oberste Instanz der Gesetzgebung in den USA.
Die Judikative in der amerikanischen Gewaltenteilung besteht aus dem Obersten Gerichtshof, dem Supreme Court mit Sitz in Washington DC. Das aus neun Richterinnen und Richtern bestehende Gremium berät über konkrete Fälle, die aus dem System der Berufungsgerichte an es herangetragen werden. In diesen Fällen berät es dann über die Verfassungsmäßigkeit einzelner Bestimmungen und geltender Gesetze.
Checks and Balances innerhalb des Systems
Das System der Gewaltenteilung in den USA ist dafür bekannt, dass an verschiedenen Stellen Mechanismen und Vorgaben verankert sind, mit denen die gegenseitige Kontrolle der drei Instanzen sichergestellt und die Macht der einzelnen Gewalten begrenzt wird. Einige Beispiele:
- Im Gesetzgebungsverfahren hat der Präsident nicht das Recht, eigene Gesetzesvorhaben vorzulegen; dieses Recht liegt einzig beim Kongress. Jede im Kongress ausgehandelte Gesetzesvorlage muss aber vom Präsidenten unterzeichnet werden, damit sie in Kraft tritt. In diesem Zusammenhang hat der Präsident ein Vetorecht: Hat er Einwände gegen ein Gesetz, so kann er es zur Nachverhandlung zurück in den Kongress verweisen. Dort wiederum kann das Veto des Präsidenten außer Kraft gesetzt werden, wenn in beiden Kammern zwei Drittel der Abgeordneten dafür stimmen. Die Vorlage wird in diesem Fall ohne Zustimmung des Präsidenten zum Gesetz.
- Der Supreme Court kontrolliert als Judikative die Verfassungsmäßigkeit des Handelns des Präsidenten und der von der Legislative erlassenen Gesetze. Die Richterinnen und Richter am Obersten Gerichtshof werden vom Präsidenten ernannt, müssen für eine Berufung aber vom Senat bestätigt werden. Der Vorsitzende Richter des Supreme Courts wiederum leitet den Prozess, wenn es zu einem Amtsenthebungsverfahren gegen den Präsidenten kommt.
- Der Kongress hat das Haushaltsrecht in den USA. Er sorgt durch die Budgetierung von Mitteln für die Finanzierung staatlicher Aufgaben und Funktionen und hat die Befugnis, Steuern zu erheben. Aus diesem Recht ergibt sich ebenfalls eine Kontrolle der Exekutive im Sinne von Checks and Balances. In der Vergangenheit hat der Kongress durch die Entsagung von Finanzmitteln bereits politische Entscheidungen getroffen. So beschloss der Kongress etwa im Jahr 1974 die Einstellung aller Finanzhilfen für die Regierung von Südvietnam, was das Ende des Vietnamkriegs bewirkte.
Aushöhlung der Gewaltenteilung
Eine funktionierendes System der Gewaltenteilung einschließlich der Checks and Balances war von den Gründervätern der USA, den Lehren von John Locke und Montesquieu folgend, als essentiell für die Stabilität des Staates angesehen worden. Tatsächlich besteht das 1787 in der Verfassung verankerte System bis heute fort. Dabei unterliegt es jedoch Veränderungen und Verschiebungen, insbesondere hinsichtlich einer größeren Machtfülle für die Exekutive. So dehnte schon Franklin D. Roosevelt die Macht des Präsidenten gegenüber einem schwachen Kongress weiter aus. Nachfolgende Präsidenten nutzten ebenfalls häufig das Instrument der Executive Order, um Anordnungen an der Legislative vorbei zu erlassen.
Die Präsidentschaft von Donald Trump war zum Teil davon geprägt. dass er Widersacher innerhalb seiner eigenen, republikanischen Partei unter erheblichen Druck setzte und sich öffentlich gegen deren Wahl aussprach. Auf diese Weise gelang es Trump, die republikanischen Fraktionen im Senat und Repräsentantenhaus derart hinter sich zu vereinen, dass diese sich in weiten Teilen sogar weigerten, das in der Verfassung vorgesehene Amtsenthebungsverfahren – ein wichtiges Element der Gewaltenteilung in den USA – ordnungsgemäß durchzuführen.
Eine weitere Aufweichung der Regularien der Gewaltenteilung lässt sich in Bezug auf die Judikative beobachten. Kommt ein Präsident in die Situation, eine Richterstelle am Supreme Court nachbesetzen zu können, so wird er dafür Kandidaten auswählen, die seinen politischen Überzeugungen entsprechen. Donald Trump konnte während seiner ersten Amtszeit gleich drei der neun Richter berufen und hat bei der Auswahl auch darauf geachtet, inwiefern die ausgewählten Kandidaten auch bereit wären, seine Auslegung der exekutiven Gewalt juristisch zu unterstützen.
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